Wer Funkamateur werden will, muss seine Kenntnisse in einer Prüfung vor der Bundesnetzagentur (BNetzA) nachweisen. Nach erfolgreicher Prüfung wird durch die Behörde ein persönliches, weltweit einmaliges Rufzeichen zugeteilt.
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Aufbau eines Rufzeichens
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Es gibt in Deutschland zwei Zulassungsklassen mit unterschiedlichen Anforderungen und Möglichkeiten (Stand 01.09.2006):
| Klasse |
Frequenzen |
Sendeleistung |
Betriebsarten |
| E |
160 m,
80 m, 15 m, 10 m, 2 m, 70 cm, 3 cm |
bis
100 Watt (je nach Band) |
alle |
| A |
alle
Amateurfunkbänder |
bis
750 Watt (je nach Band) |
alle |
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Künftig werden sich die Prüfungen für die beiden Zeugnisklassen nur noch im Technikteil unterscheiden. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die wichtigsten Prüfungsinhalte (Auszug).
| Klasse |
Technische Kenntnisse |
Betriebstechnik |
Gesetze und Vorschriften |
| E |
|
|
|
| A |
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Alle Kenntnisse werden in einem Multiple-Choice-Test (Ankreuztest) abgefragt. Für jede der Klassen hat die BNetzA einen Fragen- und Antwortenkatalog herausgegeben, welcher die Vorbereitung auf die Prüfung erheblich vereinfacht. In einer freiwilligen Zusatzprüfung kann das Geben und Hören von Morsezeichen unter Beweis gestellt werden. Manche ausländische Fernmeldebehörden verlangen diese Zusatzprüfung zur Erteilung einer Gastlizenz.
| Prüfung |
Prüfungskosten (€) |
Rufzeichenzuteilung (€) |
| Klasse E | 80,00 |
70,00 |
| Klasse A | 110,00 |
70,00 |
| Morseprüfung | 80,00 |
70,00 |
Rufzeichenzuteilung ist nur für Sendebetrieb obligatorisch. Alle Angaben ohne Gewähr.
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letztes Update: 15.04.2009 11:33 |