Amateurfunkprüfung

Wer Funkamateur werden will, muss seine Kenntnisse in einer Prüfung vor der Bundesnetzagentur (BNetzA) nachweisen. Nach erfolgreicher Prüfung wird durch die Behörde ein persönliches, weltweit einmaliges Rufzeichen zugeteilt.

D
F
3
D
C
B
     1 Ziffer und 2 bis 3 Buchstaben variabel
   Kennbuchstabe für Zeugnisklasse A
 Deutschland
Aufbau eines Rufzeichens

Es gibt in Deutschland zwei Zulassungsklassen mit unterschiedlichen Anforderungen und Möglichkeiten (Stand 05.06.2013):

Klasse
Frequenzen
Sendeleistung
Betriebsarten
E
160 m, 80 m, 15 m, 10 m,
2 m, 70 cm, 3 cm
bis 100 Watt
(je nach Band)
alle
A
alle Amateurfunkbänder
bis 750 Watt
(je nach Band)
alle

Die Prüfung besteht aus drei Teilen:

  • Technische Kenntnisse,
  • betriebstechnische Kenntnisse (Abwicklung des Funkverkehrs),
  • relevante Gesetze und Vorschriften.

Künftig werden sich die Prüfungen für die beiden Zeugnisklassen nur noch im Technikteil unterscheiden. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die wichtigsten Prüfungsinhalte (Auszug).

Klasse
Technische Kenntnisse
Betriebstechnik
Gesetze und Vorschriften
E
  • physikalische Größen und Einheiten
  • Stromkreise und Schaltungen
  • Funktheorie und Elektromagnetische Wellen
  • Widerstände, Kondensatoren und Spulen
  • Empfänger- und Senderprinzipien
  • Modulationsarten
  • Antennen- und Anpassungsarten
  • Wellenausbreitung
  • Messtechnik
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Sicherheit
  • Internat. Buchstabieralphabet
  • Q-Gruppen
  • Betriebsabkürzungen
  • Notfunkzeichen
  • Rufzeichenkunde
  • Bandpläne
  • Betriebsabwicklung
  • nationale Gesetze und Vorschriften
  • internationale Vorschriften (ITU, CEPT)
A
zusätzlich zu Klasse E:
  • Dioden und Transistoren
  • Leistungsverstärker
  • Filter
  • Oszillatoren, PLL
  • Funktionsweise von Antennen
  • Anpassung und Symmetrierung
  • Funktionsweise von Sendern und Empfängern

Alle Kenntnisse werden in einem Multiple-Choice-Test (Ankreuztest) abgefragt. Für jede der Klassen hat die BNetzA einen Fragen- und Antwortenkatalog herausgegeben, welcher die Vorbereitung auf die Prüfung erheblich vereinfacht. In einer freiwilligen Zusatzprüfung kann das Geben und Hören von Morsezeichen unter Beweis gestellt werden. Manche ausländische Fernmeldebehörden verlangen diese Zusatzprüfung zur Erteilung einer Gastlizenz.

Prüfung
Prüfungskosten (€)
Rufzeichenzuteilung (€)
Klasse E
80,00
70,00
Klasse A
110,00
70,00
Morseprüfung
80,00
70,00

Rufzeichenzuteilung ist nur für Sendebetrieb obligatorisch. Alle Angaben ohne Gewähr.

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